Brooks Sports, Inc („das Unternehmen”) ist bei seinen Geschäftsaktivitäten bestrebt, den höchsten Ansprüchen an die Unternehmensethik zu entsprechen, die Menschenrechte zu wahren und alle geltenden Gesetze einzuhalten. Die Einhaltung dieser Standards fordern wir auch von unseren Lieferanten, Lizenznehmern, Vertriebshändlern und anderen Geschäftspartnern. Dem Unternehmen ist bewusst, dass in den Ländern, in denen unsere Waren produziert werden, unterschiedliche kulturelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen herrschen. In diesem Verhaltenskodex werden jedoch Grundanforderungen formuliert, die in allen in- und ausländischen Produktionsstätten eingehalten werden müssen, ungeachtet dessen, ob diese im Eigentum des Unternehmens oder unserer Auftragnehmer, Lizenznehmer oder anderer Geschäftspartner stehen.
Einhaltung von Gesetzen:
Das Unternehmen fordert in allen Produktionsstätten die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften.
Gesundheit und Sicherheit:
Alle Produktionsstätten müssen sichere und hygienisch einwandfreie Arbeitsbedingungen bieten und die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften bezüglich Gesundheit und Sicherheit erfüllen oder über diese hinausgehen. Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und ausgerüstet werden, um eine sichere Durchführung ihrer Aufgaben zu gewährleisten.
Kinderarbeit:
Keine Person darf in einem Alter eingestellt werden, das niedriger ist als dasjenige, in dem die im Herstellungsland geltende allgemeine Schulpflicht endet, oder in einem Alter, das nicht den Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation entspricht, je nachdem, welche Altersgrenze höher ist.
Zwangsarbeit:
Der Einsatz von Zwangsarbeit, Fronarbeit oder Schuldknechtschaft ist verboten.
Belästigung oder Missbrauch:
Alle Arbeitnehmer in den Produktionsstätten sind respekt- und würdevoll zu behandeln. Ebenso müssen an den Produktionsstätten Verfahren eingesetzt werden, die Arbeitnehmer vor körperlichem, sexuellem, psychologischem oder verbalem Missbrauch schützen. Darüber hinaus sind Disziplinarmaßnahmen in Form von Geldstrafen untersagt.
Diskriminierung:
Im Hinblick auf Einstellung, Lohnzahlung, Beförderung, Disziplin, Kündigung oder andere Bestimmungen und Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses, ist die Diskriminierung aufgrund von persönlichen Eigenschaften, Glauben oder anderen gesetzlich geschützten Kriterien untersagt.
Arbeitszeiten:
Mit Ausnahme von außergewöhnlichen Geschäftsumständen, darf von Arbeitnehmern nicht gefordert werden (i) mehr als höchstens (a) 48 Stunden in der Woche zu arbeiten und 12 Überstunden abzuleisten, oder (b) mehr als die im Herstellungsland gesetzlich beschränkten regulären Arbeitszeiten und Überstunden zu verrichten, wobei die Arbeitnehmer (ii) einen Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Sieben-Tage-Periode haben. Überstunden müssen auf beiderseitigem Einverständnis basieren. Der Arbeitgeber ist nicht zur Auferlegung regelmäßiger Überstunden berechtigt und muss alle geleisteten Überstunden zu einem Prämiensatz vergüten.
Löhne und Arbeitgeberleistungen:
Das Unternehmen fordert die gerechte Vergütung von Arbeitnehmern. Dies bedeutet, dass die Löhne, die Vergütung von Überstunden sowie die Arbeitgeberleistungen allen geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften entsprechen oder darüber hinausgehen müssen.
Versammlungsfreiheit:
Alle Produktionsstätten müssen das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen anerkennen und achten.
Einhaltung von Umweltschutzauflagen:
Alle Produktionsstätten haben regional und international geltende Umweltschutzauflagen zu berücksichtigen, darunter die Vorschriften bezüglich der ordnungsgemäßen Lagerung und Entsorgung gefährlicher Substanzen. Darüber hinaus hat die Geschäftstätigkeit auf eine Art und Weise zu erfolgen, dass Energieverbrauch und Abfallaufkommen auf ein Minimum reduziert, natürliche Ressourcen optimal genutzt und Recyclingverfahren maximiert werden.
Subunternehmer:
Bei der Herstellung von Produkten oder Komponenten des Unternehmens nehmen die Produktionsstätten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens, keine Subunternehmer in Anspruch. Darüber hinaus werden Subunternehmer erst dann eingesetzt, wenn diese sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex verpflichtet haben.
Einhaltung des Zollrechts:
Die Produktionsstätten verpflichten sich zur Einhaltung des geltenden Zollrechts und unterhalten Programme zum Schutz gegen den rechtswidrigen Güterumschlag.
Sicherheit:
Die Produktionsstätten werden Sicherheitsverfahren anwenden, die verhindern, dass nicht deklariertes Frachtgut (Drogen und anderweitige Schmuggelware) in die Sendungen der Unternehmensprodukte gelangt.
Bekanntmachung:
Dieser Verhaltenskodex muss (in der entsprechenden Landessprache) an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden, die für alle Arbeitnehmer und Besuchern zugänglich ist.
Dokumentation:
Im Hinblick auf diese Bestimmungen müssen alle Produktionsstätten über vollständige und genaue Aufzeichnungen verfügen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu kontrollieren.
Durchsetzung:
Das Unternehmen setzt interne sowie externe Kontrollorgane ein, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex sicherzustellen. Das Unternehmen führt detaillierte Aufzeichnungen über sämtliche Produktionsstätten, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu dokumentieren.
Verstöße:
Setzen Sie sich bitte unter folgender Adresse mit dem Unternehmen in Verbindung, um mutmaßliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex zu melden: P.O Box 90015, Bowling Green, KY 42102-9015, Vereinigte Staaten von Amerika. Alternativ können Sie unter der Rufnummer +270-781-6400 auch unsere Personalabteilung kontaktieren.
Überarbeite Fassung vom Juli 2010